AGBs

1. GELTUNG

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden (Kunde) und dem Auftragnehmer (INAMERA gmbh) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Programmen fällt auf den gleichen Zeitpunkt wie der Vertragsabschluss. Die Anmeldung erfolgt online mit dem auf der Website der INAMERA gmbh zur Verfügung gestellten Formular.

2.2. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers bzw. der Auftrag des Auftraggeber, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

2.3. Der Vertrag kommt spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistung zustande.

2.4. In allen anderen Fällen kommt der Vertrag durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Auftragnehmerin zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein, wie immer geartetes, direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine, wie immer geartete, Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.

3.4. Die Auftragnehmerin ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

3.5. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihre Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

3.6. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.7. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Auftragnehmerin haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin sämtliche daraus resultierenden Kosten zu ersetzen (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, usw.).

3.8. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.9. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die einen Einfluss auf seine Beratungstätigkeit haben könnten, umfassend informieren.

3.10. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität sowie alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und MitarbeiterInnen der Auftragnehmerin zu behindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

4. TERMINE

4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftragnehmerin bemüht sich die vereinbarten Beratungstermine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Beratungstermine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Auftragnehmerin eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Auftragnehmerin.

4.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin.

4.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Auftragnehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Beratungs- bzw. Leistungstermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

4.4. Vereinbarte Beratungs- und Leistungstermine sind verbindlich und können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 48 Stunden) wird die Beratung/Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Sollten Termine von der Auftragnehmerin aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen und wird kein akzeptabler Ersatztermin gefunden, wird der dementsprechenden Betrag rückerstattet.

4.5. Von dem Auftraggeber schriftlich zugesagte Teilnahmen seiner MitarbeiterInnen an den von der Auftragnehmerin angebotenen Mentoringprogrammen, können bis spätestens 60 Kalendertage vor dem Kick Off Termin kostenfrei, bis spätestens 30 Kalendertage vor dem Kick Off Termin unter 50%iger Zahlung der Programmkosten storniert werden. Danach werden die vollen Programmkosten bei einem Storno bzw. einer Nichtteilnahme des Mentees verrechnet.

5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

5.1. Die Auftragnehmerin ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
– die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet.

5.2. Die Auftragnehmerin behält sich vor, ein Programm aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerInnenanzahl oder wenn das Erreichen der Weiterbildungsziele nicht sichergestellt werden kann. Bei einer Absage durch die Auftragnehmerin sind von dieser keine Stornogebühren zu entrichten. Stornogebühren wegen schriftlichen Rücktritts durch die TeilnehmerInnen bzw. Auftraggeber bleiben davon unberührt. 

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage von der Auftragnehmerin abzugsfrei rückerstattet.

6. HONORAR

6.1. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin bei Vertragsabschluss. Werden Teilzahlungen schriftlich vereinbart, so entsteht der Honoraranspruch unmittelbar nach Erbringung der einzelnen vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

6.2. Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Auftragnehmerin erwachsenden Barauslagen z. B. für Botendienste, Versandkosten oder Reisen, sind von dem Auftraggeber zu ersetzen.

6.3. Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Auftragnehmerin schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von dem Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7. ZAHLUNG

7.1. Die Rechnungen der Auftragnehmerin werden ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung der Teilnahmegebühr. Die Auftragnehmerin verrechnet in Euro. Bei teilweisem oder vollständigen Zahlungsverzug sind neben den gesetzlichen Zinsen zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 80,- von dem Auftraggeber zu bezahlen.

7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen; dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

7.5. Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

7.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

8. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

8.1. Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Leistungsbeschreibungen, etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen von dem Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

8.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

9. KENNZEICHNUNG

9.1. Die Auftragnehmerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die mit dem Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

10.1. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Auftragnehmerin schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Auftragnehmerin zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. 

10.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

10.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von dem Auftraggeber zu beweisen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

10.4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruhen.

10.5. Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10.6. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

11. GEHEIMHALTUNG

11.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

11.2. Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

11.3. Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

11.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

11.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

12. HAFTUNG

12.1. Die Auftragnehmerin wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Auftraggeber oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

12.2. Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13. DAUER DES VERTRAGES

13.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/Erfüllung des Auftrages bzw. mit dem offiziellen Abschluss des Mentoring Programmes.

13.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt
– wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

14. FERNABSATZ

14.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes (KSchG) und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, so besteht folgendes gesetzliches Rücktrittsrecht laut Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG): Verbraucher können von einem Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

14.2. Um ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Teilnehmer die Auftragnehmerin schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung über ihren Entschluss, von diesem Vertrags zurückzutreten, informieren. Dafür kann das Muster-Widerrufsformular (Rücktrittsformular) auf der letzten Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsrechte absenden.

14.3. Wenn ein Auftraggeber vom Vertrag rechtsgültig zurücktritt, hat die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die sie von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und bis spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei ihr eingelangt ist. Für die Rückzahlung verwendet die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

15. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

15.1. Das Leistungsprogramm von Programmen und Veranstaltungen der Auftragnehmerin unterliegt einer langfristigen Planung sowie einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle. Die Sicherung gleichbleibender Qualität erfordert Anpassungen, weshalb sich Auftragnehmerin rechtlich eine Weiterentwicklung des Programmes sowie kurzfristige geringfügige Änderungen vorbehält, die das Wesen der Programme nicht verändert (z.B. Anpassung von Veranstaltungsinhalten, Anpassungen von Vortragenden und etwaigen Zusatzleistungen).

16. DATENSCHUTZ, FILM- UND FOTORECHTE

16.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dass im Zuge der Teilnahme an Programmen der Auftragnehmerin Fotos sowie Film- bzw. Tonaufzeichnungen produziert und im Internet auf sonstigen Bild- und Tonträgern, die Informations- und Marketingzwecken über Programme der Auftragnehmerin dienen, veröffentlich werden. Der/Die TeilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Vergütung aus diesen Veröffentlichungen. Weitere Informationen zum Datenschutz seitens der Auftragnehmerin und zu den Rechten betroffener Personen sind der Datenschutz-erklärung der Auftragnehmerin zu entnehmen.

17. MEDIATIONSKLAUSEL

17.1. ür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. 

17.2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, ist für Streitigkeiten das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. 

18. ANZUWENDENDES RECHT

18.1. Dieser Vertrags unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

19.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben

19.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.